Die bisherige einkommensabhängige Mindestbeitragslogik entfällt. Ab 2027 gilt eine beitragsproportionale Förderung.
Grundzulage:
-50% Förderung für Einzahlungen bis 360 Euro p.a.
-25% Förderung für Einzahlungen von 361-1800 Euro p.a.
-maximale Grundzulage 540 Euro p.a.
Kinderzulage:
-100 % Förderung für Einzahlungen bis 300 Euro Eigenbeitrag p.a.
-Kinderzulage bis 300 Euro je Kind
Weitere Eckpunkte:
-Mindesteigenbeitrag 120 Euro p.a.
-Berufseinsteigerbonus bis zum 25.LJ einmalig 200 Euro
-Günstigerprüfung durch das Finanzamt (Steuervorteil höher als Zulage)