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Staatliche Förderung ab 2027

Die bisherige einkommensabhängige Mindestbeitragslogik entfällt. Ab 2027 gilt eine beitragsproportionale Förderung.

Grundzulage:

-50% Förderung für Einzahlungen bis 360 Euro p.a.

-25% Förderung für Einzahlungen von 361-1800 Euro p.a.

-maximale Grundzulage 540 Euro p.a.

Kinderzulage:

-100 % Förderung für Einzahlungen bis 300 Euro Eigenbeitrag p.a.

-Kinderzulage bis 300 Euro je Kind

Weitere Eckpunkte:

-Mindesteigenbeitrag 120 Euro p.a.

-Berufseinsteigerbonus bis zum 25.LJ einmalig 200 Euro

-Günstigerprüfung durch das Finanzamt (Steuervorteil höher als Zulage)